Wohnungseigentumsverwaltung. Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Besitzern.
Mietshausverwaltung. Verwaltung eines Mehrfamilienhauses mit nur einem Besitzer.
Sondereigentumsverwaltung. Verwaltung von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mehreren Eigentümern.